Kataster- und Urkundenvermessung
Wir sind als "technische Notare" Ziviltechniker für Vermessungswesen gemäß §3 Abs. 3 ZTG tätig. Unsere Befugnisse umfassen die Verfassung von Teilungsplänen für katastrale und grundbücherliche Teilungen von Grundstücken sowie die Grenzermittlung anhand der Katastralmappe oder aufgrund von Urkunden. Wir bieten Grundstücksvermessungen an, wie beispielsweise Grundstücksteilungen und Parzellierungen, Grenzfeststellungen, Mappen- und Flächenberichtigungen, Umwandlungen vom Grundsteuer- in den Grenzkataster, Grenzpunktrekonstruktionen und Rücksteckungen, Grundbeanspruchungs- und Grundeinlösepläne sowie Servitutspläne.